Essen: Bistrobewirtschaftung und VA-Catering zur Versorgung der Beschäftigten des LANUV

Objekt Nr. GIV_1292

Vergabe einer Dienstleistungskonzession:
Bistrobewirtschaftung und Veranstaltungscatering

LANUV Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
Wallneyer Straße 6
45133 Essen

Kantine inkl. Küche: ca. 286,5 m²
Pacht: 0,00 Euro

Angebotsfrist: 31.01.2024, 10:00 Uhr

LANUV am Standort Essen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist die technischwissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein-Westfalens. Über 1.200 Mitarbeitende aller Fachrichtungen arbeiten an den aktuellen Hauptstandorten in Recklinghausen (Hauptsitz), Essen und Duisburg sowie weiteren 18 kleineren Nebenstandorten. Für den Standort Essen, Wallneyer Straße 6, 45133 Essen, wird ein/eine Pächter*in gesucht.

Aufgrund vermehrter Heimarbeit ist ein neues Verpflegungskonzept, eine Art Bistro, für die Mitarbeitenden notwendig. Das Bistro soll zur Versorgung mit Snacks, einem Mittagsangebot sowie Heiß- und Kaltgetränken dienen. Zudem soll Veranstaltungscatering angeboten werden.

Die Bewirtschaftung des Bistros und der Veranstaltungsverpflegung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Pächters/der Pächterin.

 

Mitarbeitende und Kapazitäten

Am LANUV Standort in Essen sind ca. 330 Personen tätig (Stand Juli 2023). Darunter sind Mitarbeitende, die regelmäßig Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. In 2018 und 2019 wurden zu Spitzenzeiten ca. 80 – 100 Gerichte täglich verkauft. Zu dieser Zeit war Heimarbeit mit maximal einem Tag in der Woche möglich und noch nicht so weit verbreitet. Seit 2022, basierend auch auf den Erfahrungen der Coronapandemie, existiert eine neue Heimarbeitsregelung (2-4 Tage/Woche). Die Mitarbeitenden nehmen seitdem Heimarbeit in wesentlich stärkerem Umfang in Anspruch. Seit Corona gab es keinen Kantinenbetrieb mehr. Somit liegen auch keine aktuelleren Erfahrungen oder Erkenntnisse vor.

Die Kapazitäten des Speisesaals erlauben im Alltagsgeschäft ca. 60 Sitzplätze (Variabilität bei der Bestuhlung ist vorhanden) und ca. 20 Sitzplätze im Außensitzbereich.

Eine Öffnung für Gäste aus umliegenden Unternehmen/Behörden und Laufkundschaft ist gestattet, allerdings ist mit Laufkundschaft aufgrund der Örtlichkeit weniger zu kalkulieren. Aus der Erfahrung zählen zu den Gästen ganz überwiegend Mitarbeitende des LANUV Essen, und nur vereinzelt Mitarbeitende des benachbarten Wetteramts und extern geladene Gäste des LANUV. Zudem besteht die Möglichkeit, die Küche für externes Catering, auch am Wochenende, zu nutzen.

Es wird keine Gewähr für eine bestimmte Mindestzahl von Essenteilnehmenden / Bistrobesuchenden übernommen. Diese Angaben sind geschätzt und nur als Richtwerte zu nehmen. Es wird kein verbindliches Auftragsvolumen garantiert. Die Angaben über den voraussichtlichen Leistungsempfang begründen daher keinen Anspruch des Pächters / der Pächterin auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Leistung. Aufgrund der Variabilität in den Veranstaltungen und des jeweils benötigten Caterings ist auch der aktuelle Bedarf an internem Catering durch die Coronapandemie nicht exakt prognostizierbar. In 2019 wurde am Standort Essen ein Umsatz von ca. 3.000 € für das interne Catering erwirtschaftet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Küchenbereiche nicht rollstuhlgerecht ausgebaut sind.

 

Öffnungszeiten

Das LANUV hat werktägliche Dienstzeiten von 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Ein Wachdienst ist täglich rund um die Uhr, auch wochenends und feiertags, anzutreffen.

Wirtschaftliche Rahmendaten

Pacht, Kosten und Kaution

Die Räumlichkeiten und die technischen Ausstattungen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das Pachtobjekt wird in dem aktuellen Zustand, in dem es sich befindet, übergeben. Der/die Pächter*in erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an und verpflichtet sich, das Pachtobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Tische sowie des gesamten Küchenbereichs, Lager, etc. obliegt dem/der Pächter*in.

Von der Erhebung einer Pacht und von Kosten für Energie, Wasser, Reinigung des Bodens im Speisesaal und sonstigen Betriebskosten wird vollständig abgesehen. Diese werden vom LANUV übernommen, da dies im Interesse einer kostengünstigen Mitarbeitendenverpflegung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pächters/der Pächterin aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geboten ist. Sowohl das Absehen von einer Pachterhebung als auch die Nichterhebung von Betriebskosten im Sinne der Nr. 5 der Kantinenrichtlinie NRW finden bei der Preisbildung der Speisen und Getränke für die Landesbeschäftigten Berücksichtigung. Diese Vergünstigungen sind allen Landesbeschäftigten zu gewähren.

Sollte ein externes Catering angeboten werden, muss gemäß der Kantinenrichtlinie NRW (Nr. 5 Abs. 5) ein Zuschuss zu den Nebenkosten seitens des Pächters gezahlt werden.

Zur Abdeckung aller Ansprüche des LANUV stellt der/die Pächter*in eine Kaution in Höhe von 5.000 Euro (s. Kantinenrichtlinie NRW Nr. 5 und 6).

 

Kosten der Einrichtung, Instandhaltung, Ersatz von Beschaffung

Das LANUV trägt die Kosten

a) für die Einrichtung des Bistros einschließlich aller Nebenräume, der Speiseräume und der zum Bistro gehörenden Erfrischungsräume mit dem erforderlichen Mobiliar sowie die der Unterhaltung und des Ersatzes dieser Gegenstände;

b) für die erstmalige Ausstattung des Bistros mit Geräten (Küchenmaschinen, Koch- und Essgeschirr, Bestecke, Küchenwäsche und dergl.) und für die Ergänzung der Ausstattung, die durch eine notwendige Erweiterung des Bistrobetriebs bedingt ist oder anderweitige Ausstattungen nach Begründung der Notwendigkeit;

c) der Unterhaltung, des Ersatzes, der Kleinreparaturen und Wartung der Ausstattungsgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 300 €, soweit diese Kosten trotz sorgfältiger Behandlung nicht zu vermeiden waren. Die Ausstattungsgegenstände bleiben auch dann im Eigentum des Landes, wenn das Bistro durch einen/eine Pächter*in geführt wird (s. Kantinenrichtlinie NRW Nr. 7).

 

Angebotsabgabe / Konzept

Einreichung Konzept

Der/die Bieter*in reicht mit Angebotsabgabe ein Konzept zum Bistrobetrieb und Veranstaltungscatering ein. In dem Konzept sind vor allem

a) schriftliche Ausführungen/Angaben zu den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der Wertungsmatrix zu machen,

b) der Bistrobetrieb und das -angebot inklusive Speisen/Snacks über einen Zeitraum von 4 Wochen für Frühstück und Mittagessen mit Preisen (!) darzustellen,

c) ein vorgegebenes Internes-Catering-Paket zu bepreisen,

d) ein weiteres Internes-Catering-Paket zu kreieren und bepreisen und

e) Ausführungen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in Bezug auf Bistro- und Cateringangebot zu machen.

Die Wertungsmatrix enthält eine Liste mit den Kriterien, auf die das LANUV wert legt. Das Konzept darf in seinen Ausführungen und Erläuterungen, ausschließlich der Speisepläne, einen Umfang von max. 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.

Jede/r Bieter*in darf nur ein Konzept einreichen.

 

Fristen / Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW, und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist, eingereicht werden.

Angebotsfrist: 31.01.2024, 10:00 Uhr: Bis zu diesem Termin müssen die geforderten Unterlagen spätestens eingegangen sein. Der/die Bieter*in kann sein/ihr Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist auch widerrufen.

Bindefrist: 30.04.2024: Hier erfolgt spätestens die Zuschlags-/Auftragserteilung. Der/die Bieter*in ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden. Der Auftrag kann auch zu einem früheren Zeitpunkt erteilt werden.

 

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme des Betriebs erfolgt spätestens 5 Monate nach Zuschlagserteilung. Der konkrete Zeitpunkt, zu dem der/die Pächter*in den Betrieb des Bistros aufnimmt, stimmen Pächter*in und Kantinenausschuss einvernehmlich ab. Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.12.2025 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr bis zum 31.12.2029, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 9 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

 

Ansprechpartner

Bei näherem Interesse an der zu vergebenden Dienstleistungskonzession freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme und übersenden Ihnen gerne die vollständigen Ausschreibungsunterlagen.

Ihr Ansprechpartner: Herr Timo Luxenburger

Haftungsausschluss:

Sämtliche im vorliegenden Exposé gemachten Angaben und Objektdaten sind vom jeweiligen Auftraggeber an uns übermittelt worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung.