Im Unternehmen stehen täglich Entscheidungen an. Wechselnde Rahmenbedingungen, sich änderndes Nachfrageverhalten, steigender Kostendruck, notwendige Modernisierungsmaßnahmen oder wachsende Liquiditätsprobleme führen zu kurzfristigem Handlungsbedarf.
HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING
SANIERUNGSBERATUNG
Wir helfen Ihnen, auch in betriebswirtschaftlich schwierigen Zeiten fundiert zu entscheiden und richtig zu handeln. Unsere Beratung in den Bereichen Sanierung / Restrukturierung / Turnaround hilft Ihnen kurzfristig Finanzkrisen zu überwinden, mittelfristig betriebliche Strukturen zu verbessern und damit langfristig Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Wir unterstützen Sie im Bereich Sanierung / Restrukturierung / Turnaround durch folgende Leistungen – angelehnt an IDW-Richtlinien:
Feststellung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit
- Darstellung des Unternehmens über die Unternehmens-, Mitarbeiter- und finanzwirtschaftliche Entwicklung
- Analyse der konzeptionellen und ökonomischen Ist-Situation
- Analyse der finanzwirtschaftlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse
- Darstellung der branchen- und projektbezogenen Zukunftsaussichten
- Darstellung der Kapitaldienstfähigkeit und monatlicher Budget- und Liquiditätsplan
Fortführungsprognose und anzuratende Maßnahmen
- Anzuratende Marketingmaßnahmen und zukünftiges Marketingkonzept
- Anzuratende Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation
- Anzuratende Maßnahmen zur Verbesserung des Controlling und des Informationswesens
- Anzuratende Marketingmaßnahmen und zukünftiges Marketingkonzept
- Anzuratende Maßnahmen zur Ertrags- und Liquiditätsverbesserung
Nur wer die richtige Finanzierung für sein Unternehmen wählt, kann auf Dauer eine gesicherte Liquiditätslage erzielen und seinen Betrieb kontinuierlich über gezielte Re-Investitionen auf die ständig neuen Anforderungen des Marktes hin ausrichten.
Beratungszuschüsse / Fördermöglichkeiten
Bund, Land und EU wissen um die Bedeutung und Effektivität einer qualifizierten Beratung und beteiligen sich bei entsprechenden Fördervoraussetzungen an den Kosten einer Beratung. Aktuell sind folgende Beratungszuschüsse möglich (Angaben ohne Gewähr):
Zuschuss Unternehmenssicherungsberatung: 90 % der Beratungskosten / max. 2.700 €.
Zuschuss bei Folgeberatung zur Maßnahmenvertiefung: 90 % der Beratungskosten / max. 2.700 €.
Inklusionsprojekte
70 % Förderung über die Aktion Mensch für Sicherungsaktivitäten. Individuelle Fördermöglichkeiten der Integrations-/Inklusionsämter.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie in Frage kommenden Zuschusses.
Kostenfreies Arbeitsgespräch
Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen resp. Beratungsinhalte gemeinsam zu diskutieren. Teil dieses Gespräches ist es auch, den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand einzuschätzen und damit das Honorarvolumen festzulegen.
Auf der Basis der im Arbeitsgespräch gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie im Anschluss ein individuelles Angebot. Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, ist in diesem Angebot ein Pauschalhonorar fixiert.