Interieur, Ambiente und Atmosphäre nehmen in der Gastronomie und Hotellerie eine immer bedeutendere Rolle ein. Der Raum einer Gastronomie übermittelt durch die geschaffene Atmosphäre das Gastronomiekonzept und beeindruckt den Gast. Die Planungsaufgabe des Innen-/Architekten besteht darin, den gegebenen Raum der Idee und Vision des Gastronomen durch planerisches und gestalterisches Arbeiten anzupassen und umzugestalten. Dabei handelt es sich nicht um eine Geschmacksfrage, sondern eher darum, eine Gastronomie-Idee mit allen wahrnehmenden Sinnen überzeugend zu transportieren. Es heißt auch hier: „Das Auge isst mit“.
HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING
GASTRAUMPLANUNG
Hierbei spielt sowohl das Ambiente eine große Rolle, aber auch die funktionale Zonierung des Raumes. Die Wahrnehmung des Gastes beim Betreten des Raumes ist gleich zu werten mit der Orientierung im Raum sowie sein Wohlbefinden während des Besuchs. Zudem gilt es, das Angebot so in Szene zu setzen, dass der Aufenthalt zu einem runden Ereignis wird. Beratungen und Planungen hinsichtlich behördlicher Genehmigungen wie Konzessionen und Nutzungsänderungen fallen ebenfalls in unser Aufgabengebiet.
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Gasträume – von der Grundlagenermittlung über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis hin zur Objektüberwachung und -betreuung.
Planungsleistungen nach HOAI
Unsere Planungsleistungen aus dem Bereich der Innenarchitektur unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach § 34 Gebäude und Innenräume und unterteilen sich in die Leistungsphasen 1 bis 9. Diese Arbeitsschritte lassen sich wie folgt umschreiben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorentwurf / Vorplanung (Raumkonzept, Raum- und Funktionsplanung)
3. Entwurfsplanung (Gestaltungs- und Entwurfsideen mit Ausarbeitung von Materialien und Möbeln sowie Farb- und Beleuchtungskonzepten)
4. Genehmigungsplanung (Einholen von Genehmigungen, Erstellung von Bauanträgen)
5. Ausführungsplanung (Konkretisierung und Detaillierung der Planung)
6. Vorbereitung der Vergabe (Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Angebotseinholung)
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung (Begleitung der Umsetzung)
9. Objektbetreuung
Kostenfreies Arbeitsgespräch
Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen und notwendigen Planungsinhalte gemeinsam zu diskutieren.
Angebote für Planungsleistungen beruhen auf den Regelungen der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure § 68 bis § 76. Das Honorar wird entsprechend der HOAI nach Beendigung der einzelnen Leistungsphasen in Rechnung gestellt. Angemessene Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
Manuela Scholz
Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführerin
PLANUNGSBÜRO
Luxenburger und Partner
Projektentwicklung GmbH
Flinger Str. 34
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 54 260 865
Geschäftsführerin:
Manuela Scholz
Innenarchitektin Dipl.-Ing. (FH)
Eingetragen beim Amtsgericht Köln, HRB 36418
Steuernummer 203/5764/0598
FIRMENSITZ
Scholz Innenarchitekten GmbH
Benrather Schlossallee 43a
40597 Düsseldorf
Architektenkammer NRW und BDIA
Berufsrechtliche Regelungen:
Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (DVO BauKG NRW)
Satzung der Architektenkammer NRW
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 66931
Steuernummer: 133/5686/1662