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HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING

BETRIEBSPRÜFUNG / ZUSCHÄTZUNG

Im Durchschnitt werden gastgewerbliche Betriebe inzwischen alle drei Jahre vom Betriebsprüfer heimgesucht. Besonders stark im Visier haben die Finanzbeamten dabei all jene Branchen, in denen viel Bargeld bewegt wird. Gaststätten, Eisdielen, Imbissbetriebe und die Großhändler sind dabei an sich schon besonders verdächtig. Betriebsprüfungen können für Gastronomen und Hoteliers erhebliche steuerliche Konsequenzen – Nachzahlungen und Zinsforderungen – nach sich ziehen.

Unangemeldete Betriebsprüfungen gehören inzwischen zum Alltag und sind zudem auch legitim. Das bringt viele Gastwirte und Hoteliers in Verlegenheit, weil sie oftmals nicht in der Lage sind, den verlangten täglichen Kassensturz vorzulegen. Finden die Prüfer also Fehler in der Buchhaltung, dann kehrt sich die Beweislast um – der Wirt oder Hotelier muss nachweisen, dass er tatsächlich weniger Umsatz gemacht hat. Die Befugnis der Finanzbehörden zur Schätzung dem Grunde nach legitimiert jedoch noch nicht zur Schätzung der Höhe nach. Grundsätzlich gilt: die Behörde muss darlegen können, wie sie zur jeweiligen Schätzung gelangt ist. Das Ziel der Abwehr von Zuschätzungen ist es, die Unrichtigkeit der Kalkulation seitens der Finanzbehörde beispielsweise durch eine Gegenkalkulation darzulegen.

Während in früheren Jahren – neben der Kontrolle, ob Geschäftsvorfälle richtig erfasst, Belege vollständig vorhanden sind und die Nebenbuchhaltungen nachvollziehbar und den Vorschriften entsprechend geführt wurden – die Glaubwürdigkeit der Buchhaltung durch Vergleiche mit den Richtsätzen der Finanzämter geprüft wurde, wird heute häufig bereits vor einer Belegprüfung eine Rekalkulation oder ein Zeitreihenvergleich durchgeführt.

Rekalkulation

Bei der Rekalkulation werden die Verkaufspreise des Betriebes laut Speisenkarte und die Einkaufspreise laut Einkaufsrechnungen gegenüber gestellt. Stimmt der sich durch diese Rechnung ergebende Aufschlag nicht mit dem durchschnittlichen Aufschlag der Buchhaltung überein, so wird davon ausgegangen, dass Schwarzumsätze getätigt wurden.

Warenschwund bzw. Warenverluste sind hierbei häufig ungenügend berücksichtigt. Ware, die unentgeltlich abgegeben wird wie z.B. an Mitarbeiter, Gästebewirtung etc., fließt ebenfalls nur selten in die Berechnungen mit ein.

Zeitreihenvergleich

Der Zeitreihenvergleich stellt den wöchentlichen oder monatlichen Einkauf den wöchentlich oder monatlich erfassten Umsätzen gegenüber und ermittelt den jeweils erzielten Rohaufschlag. Schwankt dieser Aufschlag, so wird unterstellt, dass in den Wochen / Monaten mit geringem Aufschlag Schwarzumsätze getätigt wurden. In diesem Fall wird der höchste Aufschlagsatz für das gesamte Jahr zugrunde gelegt.

Dass durch wechselnde Gerichte, Aktionswochen, Einkauf auf Lager und andere Situationen wechselnde Aufschläge im Betrieb „normal“ entstehen, muss vom Unternehmer schon gesondert erläutert und argumentiert werden. Auch hier erreichen die damit errechneten Mehrumsätze meist Höhen, die jeder Realität entbehren.

Kostenfreies Arbeitsgespräch

Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen resp. Beratungsinhalte gemeinsam zu diskutieren. Teil dieses Gespräches ist es auch, den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand einzuschätzen und damit das Honorarvolumen festzulegen.

Auf der Basis der im Arbeitsgespräch gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie im Anschluss ein individuelles Angebot. Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, ist in diesem Angebot ein Pauschalhonorar fixiert.

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