Eine Küche, die wirtschaftlich erfolgreich arbeitet, ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis akribischer Planung. Funktionsabläufe und technisches Equipment müssen der konzeptionellen Vorgabe des Betriebes entsprechen, denn nahtlose Arbeitsabläufe fördern die Effizienz und Motivation der Mitarbeiter und sind somit in wirtschaftlicher Hinsicht ein wichtiger Faktor. Sowohl die Schnittstelle zum Gast – die Ausgabe – muss reibungslos laufen, auch die Nebenräume unterliegen dem Prinzip „so geräumig wie nötig, so klein wie möglich“.
HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING
KÜCHENPLANUNG
Zahlreiche Küchen werden modernen Hygienestandards nicht gerecht. Unsere Aufgabe besteht darin, die bestehenden Hygiene- und HACCP-Richtlinien in Einbezug der jeweils gültigen Arbeitsstättenrichtlinie und aller weiteren gesetzlich notwendigen Vorgaben bei der Planung Ihrer Räume zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer gewerblichen Küche – von der Grundlagenermittlung über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis hin zur Objektüberwachung und -betreuung.
Planungsleistungen nach HOAI
Unsere Planungsleistungen aus dem Bereich der Innenarchitektur unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach § 55 Technische Ausrüstung und unterteilen sich in die Leistungsphasen 1 bis 9. Diese Arbeitsschritte lassen sich wie folgt umschreiben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorentwurf / Vorplanung (Ablauf- und Betriebskonzept, Raumbedarf- und Flächenzuordnungspläne)
3. Entwurfsplanung (Ausarbeitung von anforderungsgerechten und funktionalen Lösungen)
4. Genehmigungsplanung (Einholen von behördlichen Zustimmungen)
5. Ausführungsplanung (Konkretisierung und Detaillierung der Planung)
6. Vorbereitung der Vergabe (Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Angebotseinholung)
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung (Begleitung der Umsetzung)
9. Objektbetreuung
Kostenfreies Arbeitsgespräch
Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen und notwendigen Planungsinhalte gemeinsam zu diskutieren.
Angebote für Planungsleistungen beruhen auf den Regelungen der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure § 68 bis § 76. Das Honorar wird entsprechend der HOAI nach Beendigung der einzelnen Leistungsphasen in Rechnung gestellt. Angemessene Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
Manuela Scholz
Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführerin
PLANUNGSBÜRO
Luxenburger und Partner
Projektentwicklung GmbH
Flinger Str. 34
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 54 260 865
Geschäftsführerin:
Manuela Scholz
Innenarchitektin Dipl.-Ing. (FH)
Eingetragen beim Amtsgericht Köln, HRB 36418
Steuernummer 203/5764/0598
FIRMENSITZ
Scholz Innenarchitekten GmbH
Benrather Schlossallee 43a
40597 Düsseldorf
Architektenkammer NRW und BDIA
Berufsrechtliche Regelungen:
Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (DVO BauKG NRW)
Satzung der Architektenkammer NRW
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 66931
Steuernummer: 133/5686/1662