Um die besonderen Belange des Hotel- und Gaststättengewerbes und dessen speziellen Informationsbedarf zu berücksichtigen, wurde in Zusammenarbeit zwischen dem DEHOGA und der DATEV bereits in den 1970er Jahren ein spezieller Kontenrahmen für die gastgewerbliche Branche entwickelt.
HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING
KOSTENANALYSE
Eine wichtige Unterscheidung zu anderen Kontenrahmen liegt in der Differenzierung des Aufwandes in betriebs- und anlagebedingte Kosten.
Betriebsbedingte Kosten
Die betriebsbedingten Kosten sind dabei weitgehend vom Unternehmen im laufenden Geschäftsbetrieb direkt und relativ kurzfristig beeinflussbar und umfassen die folgenden Positionen:
- Warenkosten
- Personalkosten
- Energiekosten
- Betriebliche Steuern, Versicherungen, Beiträge
- Betriebs- und Verwaltungskosten
Anlagebedingte Kosten
Die anlagebedingten Kosten sind im laufenden Betrieb nur gering zu verändern, da sie von externen Faktoren wie Gesetzgebung, Pachtkonditionen oder Finanzierungsmodalitäten bestimmt werden.
- Miete / Pacht
- Leasingaufwendungen
- Instandhaltung / Reparaturen
- Abschreibungen
- Zinsen und Nebenkosten des Geldverkehrs
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre betriebliche Kosten- und Liquiditätssituation zu analysieren und zu optimieren.
Ihre realisierten Werte stellen wir dabei ähnlich gelagerten Betrieben mit vergleichbarem Objekt-, Standort- und Bewirtschaftungsprofil gegenüber und zeigen Ihnen Überhöhungen in einzelnen Bereichen und entsprechende Maßnahmen zur Kostensenkung und Optimierung der Liquiditätssituation auf.
Beratungszuschüsse / Fördermöglichkeiten
Bund, Land und EU wissen um die Bedeutung und Effektivität einer qualifizierten Beratung und beteiligen sich bei entsprechenden Fördervoraussetzungen an den Kosten einer Beratung.
Je nach individueller Aufgabenstellung und Voraussetzungen bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen von:
- Existenzgründungsberatung NRW
- BAFA-Förderung
- Potentialberatung NRW
- Förderung von Inklusionsprojekten
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie in Frage kommenden Zuschusses.
Kostenfreies Arbeitsgespräch
Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen resp. Beratungsinhalte gemeinsam zu diskutieren. Teil dieses Gespräches ist es auch, den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand einzuschätzen und damit das Honorarvolumen festzulegen.
Auf der Basis der im Arbeitsgespräch gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie im Anschluss ein individuelles Angebot. Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, ist in diesem Angebot ein Pauschalhonorar fixiert.