Köln: Kantinenbewirtschaftung und Catering zur Versorgung der Beschäftigten des BALM

Objekt Nr. GIV_1293

Vergabe einer Dienstleistungskonzession:
Kantinenbewirtschaftung und Catering

Bundesamt für Logistik und Mobilität
Werderstr. 34
50672 Köln

Gesamtfläche: rd. 680 m²
Pacht: 0,00 Euro

Verg.-Nr. 2024-BALM-VgSt-001b
Angebotsfrist: 23.02.2024, 10:00 Uhr

BALM am Standort Köln

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Es gliedert sich in eine Zentrale mit Sitz in Köln sowie Außenstellen und Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben. Zur Sicherstellung der Verpflegung der ca. 840 Mitarbeitenden im Dienstgebäude Werderstr. 34, 50672 Köln stellt das BALM den Bediensteten dort eine Kantine zur Verfügung. Die Führung des Kantinenbetriebes erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko der Betreibenden. Zurzeit wird kein Kantinenbetrieb angeboten.

Die bereitzustellende Leistung beinhaltet die Versorgung der Mitarbeitenden des BALM mit Warm- und Kaltspeisen, Kioskartikeln und Getränken und täglich wechselnden Tagesgerichten. Bei Bedarf hat der Konzessionsnehmer auch die Bewirtung von hausinternen Konferenzen und Veranstaltungen zu übernehmen. Ausgehend von einer freiwilligen Essensteilnahme wird von zunächst 120 Teilnehmenden pro Tag ausgegangen, wobei die Qualität sowie die Attraktivität des angebotenen Essens die weitere Nachfrage stark beeinflussen wird. Für die Verpflegung der Mitarbeitenden stehen dem Konzessionsnehmer zu Vertragsbeginn vollständig eingerichtete Kantinenräume in der 3. Etage der Zentrale des BALM zur Verfügung.

 

Die Kantine verfügt über 63 Sitzplätze und eine eingerichtete Küche.

Gesamtfläche Kantine / Speisesaal: ca. 490 m²
Gesamtfläche Küchenbereich: ca. 190 m²

 

Kantinenbewirtschaftung und Catering


Verpflegung / Kantinenbewirtschaftung

Der Dienstbetrieb findet ganzjährig statt, so dass der Kantinenbetrieb ganzjährig erforderlich ist. Die Mindestöffnungszeiten der Kantine lauten: Mo – Fr von 7:00 – 14:30 Uhr. In der Zeit von 11:45 bis 14:00 Uhr ist der Konzessionsnehmer verpflichtet, die Mittagsversorgung für die Mitarbeitenden vorzuhalten und an diese auszugeben. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten ist in beidseitigem Einverständnis mit einer Vorlaufzeit von max. 4 Wochen möglich. Auf die Verwendung hochwertiger, frischer, saisonaler und regionaler Lebensmittel, sowie auf gesundheitsbewusste und abwechslungsreiche Gerichte wird besonderer Wert gelegt.

– Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen
– Saisonale Angebote, internationale / vegane Küche u.v.m.
– Regionaler Lebensmitteleinsatz
– Kosten- und kalorienarme Menüs

Eine Gewähr für die Abnahme einer bestimmten Menge an Essen sowie einer bestimmten Mindestumsatzhöhe wird aufgrund der inzwischen gegebenen Möglichkeit zum mobilen Arbeiten / Homeoffice nicht übernommen. Die Gerichte werden in einem wöchentlichen Speiseplan den Essenteilnehmenden zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf hat der Konzessionsnehmer auch die Bewirtung von hausinternen Konferenzen, Seminaren und Veranstaltungen außerhalb der Kantinenöffnungszeiten des BALM zu übernehmen.

 

Externer Cateringservice

Eine unentgeltliche Nutzung der bereitgestellten Küchen-/Kantinenräume und -einrichtungen zum Betrieb eines externen Cateringservice oder zur Auslieferung von Speisen auch an Wochenenden oder außerhalb der hiesigen Dienstzeiten ist nach Absprache möglich.

Zur Ergänzung des Kantinenangebotes und zur Sicherstellung einer durchgängigen Versorgung stehen konzessionsgeberseitig mehrere Kaffeeautomaten sowie Trinkwasserspender (kostenlose Ausgabe des Wassers) bereit. Diese sollen zukünftig durch den Konzessionsnehmer betrieben werden. Die Reinigung der Geräte obliegt dem Konzessionsnehmer. Ebenso ist der Konzessionsnehmer bezüglich der Kaffeeautomaten für den Wareneinkauf zuständig, erhält aber im Gegenzug die erzielten Einnahmen. Eine weitere Versorgung mit Waren- und Getränkeautomaten durch den Konzessionsnehmer ist nach Abstimmung mit dem Konzessionsgeber möglich.

Pacht, Kosten und Vertragslaufzeit

Es wird keine Pacht erhoben.

Das BALM stellt dem Konzessionsnehmer Wasser und Energie sowie Infrastruktur (z. B. Räume und erstmalige Ausstattung) kostenfrei zur Verfügung. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang und Nutzung der bereitgestellten Ressourcen.

Weiterhin wird dem Pächter gemäß den Vorgaben der Kantinenrichtlinie Bund ein Zuschuss gezahlt in Höhe von 20 % je Essen, welches an die hiesigen Beschäftigten ausgegeben wird.

Die Reinigung der Betriebsräume obliegt dem Konzessionsnehmer, hierfür kann seitens des Konzessionsnehmers eine gesonderte Reinigungspauschale in Rechnung gestellt werden. Die hierfür angesetzten Kosten dürfen den marktüblichen und dem BALM im Rahmen einer eigenen Beauftragung an Dritte anfallenden Satz nicht überschreiten. Die Gasträume werden durch das BALM bzw. von ihm beauftragten Firmen gereinigt. Die genannten Bereiche sind in einem gesonderten, beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Geräte, Einrichtungen oder Automaten, die der Konzessionsnehmer im Gastraum betreibt sind auch von diesem zu reinigen.

Die initiale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Diese kann zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes unter „https://www.evergabe-online.de/“ durchgeführt. Die Kommunikation zwischen Interessenten und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das gilt auch für die Einreichung etwaiger Fragen sowie der Angebote. Die Vergabeunterlagen werden den Interessenten mit der Angebotsaufforderung bereitgestellt und können über die e-Vergabe-Plattform abgerufen werden.

 

Fragen zu den Vergabeunterlagen

Interessenten sind aufgefordert, die Bewerbungsbedingungen sowie sämtliche Vergabeunterlagen sorgfältig zu sichten und unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen, sie haben sich vor Angebotsabgabe über alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind schriftlich oder in Textform ausschließlich über den Angebotsassistenten (AnA-Web) der e-Vergabe-Plattform des Bundes an den AG zu richten. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Angebots erforderlich sind.

 

Hinweise zur Vergabeverfahrensart

Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer (nationalen) öffentlichen Ausschreibung gem. § 9 UVgO. Das BALM weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote der Bieter verbindlich sein müssen und dass über den Inhalt der Angebote keine Verhandlungen aufgenommen werden. Angebote müssen vollständig, in der vorgegebenen Form und innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist eingereicht werden.

Die Prüfung der Angebote erfolgt nach Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des BALM gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist und erfolgt im Wege einer vierstufigen Prüfung:

(1) Formelle Prüfung

(2) Prüfung der Eignung und der Nichtvorlage von Ausschlussgründen

(3) Prüfung der Angemessenheit der Preise

(4) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Angebote

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durchzuführen.

Angebote, die verspätet eingehen, werden gem. § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist er diesbezüglich beweispflichtig.

Das BALM beabsichtigt den Zuschlag auf dasjenige Angebot zu erteilen, das nach den Bewertungsmaßstäben die höchste Punktzahl auf sich vereinen kann.

 

Fristen / Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Frist für Einreichung der letzten Fragen zu den Angebotsunterlagen: 12.02.2024, 12:00 Uhr

Angebotsfrist: 23.02.2024, 10:00 Uhr

Zuschlagserteilung: voraussichtlich 15.03.2024

Bindefrist: 29.03.2024

 

Ansprechpartner

Bei näherem Interesse an der zu vergebenden Dienstleistungskonzession freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Sie erhalten dann den Link für den Zugang zu den Vergabeunterlagen.

Ihr Ansprechpartner: Herr Timo Luxenburger

Haftungsausschluss:

Sämtliche im vorliegenden Exposé gemachten Angaben und Objektdaten sind vom jeweiligen Auftraggeber an uns übermittelt worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung.