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HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING

INVENTARGUTACHTEN

Im Rahmen der Betriebsübergabe bzw. -übernahme stellt der Wert des bestehenden gastgewerblichen Inventars eine wichtige Größenordnung dar. Nicht selten entstehen hier Differenzen zwischen den Parteien in Bezug auf den Inventarwert und die Höhe der Abstandssumme.

Unter den Begriff des Inventars fällt die wegnehmbare Betriebs- und Geschäftsausstattung des gastgewerblichen Unternehmens.

Vom Grundsatz her zählen Gegenstände zum Großinventar, wenn sie höherwertig und von ihrer Nutzungsdauer tendenziell langlebig sind, in Inventarlisten einzeln aufgeführt werden, bei Bewertungen einzeln aufgenommen werden, energiebetrieben sind und im normalen Betriebsablauf einen überwiegend festen Standort haben.

Zum Kleininventar zählen Gegenstände, wenn sie geringerwertig und von ihrer Nutzungsdauer tendenziell kurzlebig sind, in großen Stückzahlen vorhanden sind, bei Bewertungen in der Regel pauschal aufgenommen werden und im Betriebsprozess überwiegend einer ständigen Bewegung unterliegen.

Solange gewerbliche Inventargegenstände im Betrieb verbleiben und weiterhin gewerblich genutzt werden sollen, sind sie zum (Fortführungs-) Zeitwert zu bewerten. Dieser Zeitwert ist der Wert, der dem einzelnen Wirtschaftsgut als Teil der Gesamtausstattung unter dem Aspekt zukommt, dass es für die Wirtschaftlichkeit des Betriebes, also für die Erzielung von Umsätzen und Erträgen, von Nutzen ist.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, je nach Zustand und Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes, bei dessen Veräußerung mit größter Wahrscheinlichkeit zu erzielen ist. Bei der Emittlung des Verkehrswertes wird das zu bewertende Wirtschaftsgut so betrachtet, als wäre es vom Gesamtobjekt losgelöst, unabhängig davon, ob diese Loslösung tatsächlich gegeben ist oder nicht. Der Verkehrswert setzt im Gegensatz zum (Fortführungs-) Zeitwert keinen funktionierenden Betrieb voraus, vielmehr wird von der Zerschlagung des Betriebes ausgegangen.

Als Sachverständigen- und Schätzstelle sowie Partner des DEHOGA Nordrhein e.V. erstellen wir

  • Inventargutachten für interne und externe Zwecke wie Kauf- und Verkaufsverhandlungen
  • Schiedsgutachten zwischen Parteien mit differierenden Wertvorstellungen
  • Inventarbewertungen für steuerliche Zwecke
  • Pauschale Inventarschätzungen als interne Orientierung eines gerechtfertigten Kaufpreises
  • Protokolle der begleitenden Betriebsübergabe inklusive einer Fotodokumentation

Kostenfreies Arbeitsgespräch

Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen resp. Beratungsinhalte gemeinsam zu diskutieren. Teil dieses Gespräches ist es auch, den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand einzuschätzen und damit das Honorarvolumen festzulegen.

Auf der Basis der im Arbeitsgespräch gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie im Anschluss ein individuelles Angebot. Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, ist in diesem Angebot ein Pauschalhonorar fixiert.

0211 54 260 860