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HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING

BETRIEBSNACHFOLGE

Über die Betriebsübergabe und Nachfolge wird nicht gerne geredet – schon gar nicht, wenn hiermit Emotionen verbunden sind. Sachliche Überlegungen stehen hier oftmals hinten an:

-> Auszahlung etwaiger Erben
-> Alternative Bewirtschaftungsmodelle
-> Kaufpreis des Objektes
-> Behandlung notwendiger Pensionsleistungen
-> Finanzierung des “Stabwechsels”
-> Einbindung der Senioren ins neue Betriebsgeschehen

Diese harten Faktoren – rechtliche, wirtschaftliche, steuerrelevante – gilt es mit den sozialen Aspekten in Einklang zu bringen – losgelöst von Emotionen, fachkundig und moderierend.

Wir helfen Ihnen, fundiert zu entscheiden und richtig zu handeln und unterstützen Sie im Rahmen der Betriebsübergabe und Nachfolgeregelung durch folgende Leistungen:

SWOT-ANALYSE

⇒ Stärken erkennen, Schwächen abbauen

⇒ Chancen nutzen, Gefahren erkennen

⇒ mit dem Blick von außen, ohne Betriebsblindheit

⇒ mit einem Maßnahmenkatalog als Handlungshilfe

OPTIMIERUNG DER BETRIEBLICHEN SITUATION

⇒ Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation

⇒ optimiert die Personal- und Verkehrswege

⇒ verbessert die Arbeitsabläufe im Betrieb

⇒ reduziert Reibungsverluste und verbessert Kosten

BETRIEBS- / MARKETINGKONZEPT

⇒ richtet den Betrieb an den Erfordernissen des Marktes aus

⇒ stellt die Basis für einen erfolgreichen Verkauf dar

⇒ ermöglicht eine strategische Vermarktung des Betriebes

⇒ sichert die betriebliche Zukunft

ERTRAGSORIENTIERTE BETRIEBSANALYSE

⇒ stellt den Betrieb auf den Prüfstand

⇒ erkennt Umsatz- und Kostenpotentiale

⇒ beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen

⇒ erhöht die Ertragskraft des Betriebes

Wertgutachten im Rahmen der Betriebsnachfolge

Der Kaufpreis ist eines der zentralen Themen im Rahmen der Betriebsübergabe. Dies gilt für die Übergabe an einen fremden Dritten ebenso wie innerhalb der Familie. Für beide Nachfolger gilt: Wer einen gastgewerblichen Betrieb kauft, möchte, dass sich seine Investition lohnt, somit verzinst, und dass er hiermit Gewinne erzielt.

Auch bei der Verpachtung eines Betriebes ist eine Wertermittlung anzuraten. Die Ermittlung einer möglichen Pacht erfolgt unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger Konzeptüberlegungen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Übergeber des Betriebes die Pacht als Alterssicherung resp. Rente ansieht.

Die Bewertung des Inventars hängt entscheidend von seiner weiteren Nutzung ab. Verbleiben die Inventargegenstände im Betrieb und werden auch weiterhin betrieblich genutzt, so erfolgt ihre Bewertung zum Fortführungs- bzw. Zeitwert. Ist hingegen von einer Herausnahme und anderweitigen Nutzung auszugehen, so wird der Verkehrswert in Ansatz gebracht.

Beratungszuschüsse / Fördermöglichkeiten

Bund, Land und EU wissen um die Bedeutung und Effektivität einer qualifizierten Beratung und beteiligen sich bei entsprechenden Fördervoraussetzungen an den Kosten einer Beratung.

Je nach individueller Aufgabenstellung und Voraussetzungen bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen von:

  • Existenzgründungsberatung NRW
  • BAFA-Förderung
  • Potentialberatung NRW
  • Förderung von Inklusionsprojekten

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie in Frage kommenden Zuschusses.

Kostenfreies Arbeitsgespräch

Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen resp. Beratungsinhalte gemeinsam zu diskutieren. Teil dieses Gespräches ist es auch, den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand einzuschätzen und damit das Honorarvolumen festzulegen.

Auf der Basis der im Arbeitsgespräch gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie im Anschluss ein individuelles Angebot. Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, ist in diesem Angebot ein Pauschalhonorar fixiert.

0211 54 260 860